Wie kann ich spenden?

Um unsere tierischen Bewohner dauerhaft versorgen zu können, benötigen wir Hilfe, da sich unser Verein ausschließlich durch Spenden finanziert. Zur Zeit haben wir vermehrt Anfragen zur Aufnahme von Tieren in Not, die alle medizinisch betreut werden müssen. Langwierige tierärztliche Behandlungen, stationäre Versorgungen und Nachbehandlungen sind hierbei keine Seltenheit. Selbst eine kleine Geldspende kann Großes bewirken und uns sehr helfen! Weiterhin benötigen wir auch stets Futter- und Sachspenden. So brauchen wir täglich unter anderem Futter, Katzenstreu, Heu und Spielzeug für unsere Fellnasen. Auch ausrangiertes Tiermobiliar, z.B. Kratzbäume, nehmen wir sehr gerne.

💖 Unterstütze unsere Gnadenhof-Seelen – Jeder Monat zählt!


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Spende via Paypal




Spenden via Überweisung:


Ostseesparkasse Rostock
Couchbesetzer & Co Gnadenhof e.V.
KoNr.: 201 081 679
Blz.: 130 500 00

IBAN: DE25130500000201081679
BIC: NOLADE21 ROS

St.Nr. : 081/141/04141

Sachspenden in Form von Amazon Wunschliste:


Wir haben einen
>>> Amazon Wunschzettel , über den Ihr uns nötige Dinge zukommen lassen könnt.

Sachspenden in Form von Futter:


Folgendes Futter benutzen wir zur Zeit.

Katzen:

die Marken "Saphir" von Penny & "Smilla Adult" von Zooplus

>>> Zooplus / Smilla Adult


Hunde:

die Marke "My Friend Mix für Hunde" von Zooroyal

>>> Zooroyal / My Friend Mix für Hunde

Wohin mit den Futterspenden


Die Futterspenden könnt ihr gerne an

Couchbesetzer & Co Gnadenhof e.V.
Stormstorf 7
18195 Zarnewanz

schicken. Alternativ könnt ihr uns natürlich auch besuchen kommen und uns die Spenden persönlich überreichen. Hierzu bitten wir euch einen Termin mit uns abzusprechen, damit ihr nicht vor verschlossenen Türen steht. laughing

HÄUFIGE FRAGEN / FAQ

Was ist ein Gnadenhof

Ein Gnadenhof ist eine Einrichtung für Tiere, die aufgrund Ihrer körperlichen oder seelischen Gegebenheiten , nicht mehr vermittelbar sind. Das können sowohl Haustiere oder auch ausgediente Nutztiere sein. Diesen Tieren wird ein Zufluchtsort gewährt, an denen Sie bis zu Ihrem Ableben ein Zuhause finden. Man kann dieses auch als Tierasyl betrachten. Zumeist sind es kranke oder misshandelte Tiere. Ein Gnadenhof dient keinem kommerziellen Zweck.

Bekommt ihr staatliche Förderungen?

Nein, es gibt keine Fördermittel.
Für einen Verein, auch wenn er gemeinnützig ist, gibt es keine staatlichen Fördergelder.
Dieses ist ein Irrglaube, der sehr häufig verbreitet wird.

Darf ein Gnadenhof züchten oder vermitteln?

Ein Gnadenhof darf keine Tiere züchten oder vermitteln. Der Zweck dieser Einrichtung, dient lediglich der Pflege und Versorgung, von Tieren mit erkennbaren Beeinträchtigungen oder Lebensgeschichten. Ein Gnadenhof darf auch keine Pflegestellen für bestimmte Zeiträume anbieten, da es dann eine Tierheim ähnliche Einrichtung wäre. Die Tiere auf einem Gnadenhof bleiben bis zum Lebensende auf diesem Hof.

Was ist eine Gemeinnützigkeit und welche Regeln muss man befolgen ?

Der Sinn für Gemeinwohl.
Die Gemeinnützigkeit ist durch Mildtätigkeit oder Förderung dem Gemeinwohl zu dienen. Dieses kann viele Bereiche betreffen. Für diesen Bereich gilt hier im Vordergrund der Tierschutz.

Was passiert mit den Spenden? Gibt es eine Spendenbescheinigung?

Ein Gnadenhof dient keinem kommerziellen Zweck. Der gemeinnützige Verein ist den staatlichen Institutionen rechenschaft schuldig. Das bedeutet insbesonere, das alle finanziellen oder materiellen Spenden dokumentiert und vorgelegt werden müssen. Die Spenden sind grundsätzlich zweckgebunden. Sie müssen der Versorgung und Pflege der Tiere zu gute kommen. Eine private Nutzung der Gelder, durch Vereinsmitglieder ist nicht gestattet. Eine Spendenbescheinigung dürfen wir ausstellen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, werden diese vom Finanzamt akzeptiert.

Gibt es Personal, dass bezahlt wird auf dem Gnadenhof?

Ehrenamtlich steht im Vordergrund.
Wir haben kein Personal. Wir sind auf die Hilfe von Personen angewiesen, die Ihre Hilfe ohne Entlohnung anbieten.

Spendenbescheinigung für meine Steuererklärung.

Ihr könnt auch kleine Beträge geltend machen! Beispiel: Du möchtest uns unterstützen und überweist per Online-Banking eine Spende in Höhe von zB. 20 Euro.
Damit bleibst du unter der Grenze von 200 Euro. Deshalb brauchst du auch keine Zuwendungsbestätigung, also keinen schriftlichen Nachweis über die Spendensumme, Spendenquittung genannt. Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Das wäre dann z.B. die Buchungsbestätigung der Überweisung, oder Kontoauszug. Ihr könnt also auch eine kleine Spende von 5 Euro in eure Steuererklärung geltend machen.