IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:


Couchbesetzer & Co Gnadenhof e.V.
Gemeinnütziger Verein
Stormstorf 7a
18195 Zarnewanz
Telefon: 038205-793259
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

1. Vorstand


Petra Aßmann
Stormstorf 7
18195 Zarnewanz
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2. Vorstand


Michael Hagenhaus
Stormstorf 7
18195 Zarnewanz
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Kassenwart


Siegfried Aßmann
Stormstorf 7
18195 Zarnewanz
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Mediengestaltung


Andreas Aßmann
Stormstorf 7
18195 Zarnewanz
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Registereintrag


Eintragung im Registergericht: Rostock
Registernummer: VR10503
Gemeinnütziger Verein

Bankdaten:


Ostseesparkasse Rostock
Couchbesetzer & Co Gnadenhof e.V.

IBAN: DE25130500000201081679
BIC: NOLADE21 ROS

St.Nr. : 081/141/04141

Whats App


Whatsapp & Handy: 0179 269 57 54

Weitere Informationen


Haftungsausschluss:

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HÄUFIGE FRAGEN / FAQ

Was ist ein Gnadenhof

Ein Gnadenhof ist eine Einrichtung für Tiere, die aufgrund Ihrer körperlichen oder seelischen Gegebenheiten , nicht mehr vermittelbar sind. Das können sowohl Haustiere oder auch ausgediente Nutztiere sein. Diesen Tieren wird ein Zufluchtsort gewährt, an denen Sie bis zu Ihrem Ableben ein Zuhause finden. Man kann dieses auch als Tierasyl betrachten. Zumeist sind es kranke oder misshandelte Tiere. Ein Gnadenhof dient keinem kommerziellen Zweck.

Bekommt ihr staatliche Förderungen?

Nein, es gibt keine Fördermittel.
Für einen Verein, auch wenn er gemeinnützig ist, gibt es keine staatlichen Fördergelder.
Dieses ist ein Irrglaube, der sehr häufig verbreitet wird.

Darf ein Gnadenhof züchten oder vermitteln?

Ein Gnadenhof darf keine Tiere züchten oder vermitteln. Der Zweck dieser Einrichtung, dient lediglich der Pflege und Versorgung, von Tieren mit erkennbaren Beeinträchtigungen oder Lebensgeschichten. Ein Gnadenhof darf auch keine Pflegestellen für bestimmte Zeiträume anbieten, da es dann eine Tierheim ähnliche Einrichtung wäre. Die Tiere auf einem Gnadenhof bleiben bis zum Lebensende auf diesem Hof.

Was ist eine Gemeinnützigkeit und welche Regeln muss man befolgen ?

Der Sinn für Gemeinwohl.
Die Gemeinnützigkeit ist durch Mildtätigkeit oder Förderung dem Gemeinwohl zu dienen. Dieses kann viele Bereiche betreffen. Für diesen Bereich gilt hier im Vordergrund der Tierschutz.

Was passiert mit den Spenden? Gibt es eine Spendenbescheinigung?

Ein Gnadenhof dient keinem kommerziellen Zweck. Der gemeinnützige Verein ist den staatlichen Institutionen rechenschaft schuldig. Das bedeutet insbesonere, das alle finanziellen oder materiellen Spenden dokumentiert und vorgelegt werden müssen. Die Spenden sind grundsätzlich zweckgebunden. Sie müssen der Versorgung und Pflege der Tiere zu gute kommen. Eine private Nutzung der Gelder, durch Vereinsmitglieder ist nicht gestattet. Eine Spendenbescheinigung dürfen wir ausstellen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, werden diese vom Finanzamt akzeptiert.

Gibt es Personal, dass bezahlt wird auf dem Gnadenhof?

Ehrenamtlich steht im Vordergrund.
Wir haben kein Personal. Wir sind auf die Hilfe von Personen angewiesen, die Ihre Hilfe ohne Entlohnung anbieten.

Spendenbescheinigung für meine Steuererklärung.

Ihr könnt auch kleine Beträge geltend machen! Beispiel: Du möchtest uns unterstützen und überweist per Online-Banking eine Spende in Höhe von zB. 20 Euro.
Damit bleibst du unter der Grenze von 200 Euro. Deshalb brauchst du auch keine Zuwendungsbestätigung, also keinen schriftlichen Nachweis über die Spendensumme, Spendenquittung genannt. Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Das wäre dann z.B. die Buchungsbestätigung der Überweisung, oder Kontoauszug. Ihr könnt also auch eine kleine Spende von 5 Euro in eure Steuererklärung geltend machen.