ERBSCHAFT - LETZTER WILLE - TESTAMENT


Helfen Sie mit einer Erbschaft und retten Sie somit vielen Tieren das Leben, auch über den Tod hinaus.
Uns liegt es am Herzen, Ihr Erbe gezielt für Tiere auf den Höfen und auch für Wildtiere einzusetzen.
Dieses beschränkt sich nicht nur auf unseren Gnadenhof.
Uns ist es wichtig, auch anderen Gnadenhöfen die Möglichkeit zu geben, dass weiterbestehen zu sichern.
Wir erfüllen natürlich im Sinne des/der Verstorbenen den Testamentsinhalt und erledigen alle Formalitäten.

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.
Sie können einen rechtsfähigen Erben im Testament bestimmen, oder mit einem Vermächtnis bedenken (ihm also einen Geldbetrag vermachen), der seinerseits Tieren hilft wie z.B. unserem gemeinnützigen Verein Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V.

Sie können einen oder mehrere Erben einsetzen und es ihnen testamentarisch zur Auflage (§§ 1940, 2192ff BGB) machen, sich um ein Tier zu kümmern, eine bestimmte Summe aus der Erbschaft an unserem gemeinnützigen Verein Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V. zu zahlen, o.ä.
Für die Überwachung der Auflage kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden (§§ 2197ff BGB).

Wichtig dabei ist, testamentarische Verfügungen müssen entweder eigenhändig, das heißt komplett in persönlicher Handschrift abgefasst werden (§ 2247 BGB) oder aber zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr. 1 BGB). Die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften macht das Testament vollständig ungültig! Immer enthalten und erkennbar sein müssen: Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift.

Es ist wichtig, das der Inhalt keine Auslegungsspielräume lässt. Dies kann zu langjährigen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, zwischen weiteren Erben und Begünstigten führen.
Der Inhalt sollte also klar, präzise und unmissverständlich sein.

Achtung: Keinesfalls darf das Tier "als Erbe" eingesetzt werden, da nur Erben kann, wer im BGB als Rechtsfähig gilt. (§ 1 BGB) Die Rechtsfähigkeit bezieht sich auf den Menschen.

Was im Testament wichtig ist!


Wenn Sie die den gemeinnützigen Verein Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V. mit Ihrem Erbe bedenken wollen, beachten Sie bitte folgendes:

Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V. muss im Erbe genannt werden.
Wenn mehrere Erben bedacht werden sollen, benennen Sie die wichtigsten Werte, die an den gemeinnützigen Verein Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V.vererbt werden sollen genau. Spätere Missverständnisse können so vermieden werden.
Bei mehreren Erben regeln Sie bitte genau, wer die Kosten der Beerdigung und der Nachlassabwicklung bzw. Steuerschulden zu tragen hat.
Um Manipulationen an Ihrem Testament zu vermeiden, verwahrt Ihr zuständiges Amtsgericht (Nachlassgericht) gegen eine Gebühr jedes Testament und sorgt dafür, dass es automatisch nach dem Tode eröffnet wird.

Wir empfehlen immer eine Beratung durch ein Anwalt im Bereich Erbrecht, um Missverständnisse und Überraschungen zu vermeiden.

HÄUFIGE FRAGEN / FAQ

Was ist ein Gnadenhof

Ein Gnadenhof ist eine Einrichtung für Tiere, die aufgrund Ihrer körperlichen oder seelischen Gegebenheiten , nicht mehr vermittelbar sind. Das können sowohl Haustiere oder auch ausgediente Nutztiere sein. Diesen Tieren wird ein Zufluchtsort gewährt, an denen Sie bis zu Ihrem Ableben ein Zuhause finden. Man kann dieses auch als Tierasyl betrachten. Zumeist sind es kranke oder misshandelte Tiere. Ein Gnadenhof dient keinem kommerziellen Zweck.

Bekommt ihr staatliche Förderungen?

Nein, es gibt keine Fördermittel.
Für einen Verein, auch wenn er gemeinnützig ist, gibt es keine staatlichen Fördergelder.
Dieses ist ein Irrglaube, der sehr häufig verbreitet wird.

Darf ein Gnadenhof züchten oder vermitteln?

Ein Gnadenhof darf keine Tiere züchten oder vermitteln. Der Zweck dieser Einrichtung, dient lediglich der Pflege und Versorgung, von Tieren mit erkennbaren Beeinträchtigungen oder Lebensgeschichten. Ein Gnadenhof darf auch keine Pflegestellen für bestimmte Zeiträume anbieten, da es dann eine Tierheim ähnliche Einrichtung wäre. Die Tiere auf einem Gnadenhof bleiben bis zum Lebensende auf diesem Hof.

Was ist eine Gemeinnützigkeit und welche Regeln muss man befolgen ?

Der Sinn für Gemeinwohl.
Die Gemeinnützigkeit ist durch Mildtätigkeit oder Förderung dem Gemeinwohl zu dienen. Dieses kann viele Bereiche betreffen. Für diesen Bereich gilt hier im Vordergrund der Tierschutz.

Was passiert mit den Spenden? Gibt es eine Spendenbescheinigung?

Ein Gnadenhof dient keinem kommerziellen Zweck. Der gemeinnützige Verein ist den staatlichen Institutionen rechenschaft schuldig. Das bedeutet insbesonere, das alle finanziellen oder materiellen Spenden dokumentiert und vorgelegt werden müssen. Die Spenden sind grundsätzlich zweckgebunden. Sie müssen der Versorgung und Pflege der Tiere zu gute kommen. Eine private Nutzung der Gelder, durch Vereinsmitglieder ist nicht gestattet. Eine Spendenbescheinigung dürfen wir ausstellen. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, werden diese vom Finanzamt akzeptiert.

Gibt es Personal, dass bezahlt wird auf dem Gnadenhof?

Ehrenamtlich steht im Vordergrund.
Wir haben kein Personal. Wir sind auf die Hilfe von Personen angewiesen, die Ihre Hilfe ohne Entlohnung anbieten.

Spendenbescheinigung für meine Steuererklärung.

Ihr könnt auch kleine Beträge geltend machen! Beispiel: Du möchtest uns unterstützen und überweist per Online-Banking eine Spende in Höhe von zB. 20 Euro.
Damit bleibst du unter der Grenze von 200 Euro. Deshalb brauchst du auch keine Zuwendungsbestätigung, also keinen schriftlichen Nachweis über die Spendensumme, Spendenquittung genannt. Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Das wäre dann z.B. die Buchungsbestätigung der Überweisung, oder Kontoauszug. Ihr könnt also auch eine kleine Spende von 5 Euro in eure Steuererklärung geltend machen.